Hausordnung
HAUSORDNUNG
Grundsatz
Für das Gelingen eines guten Schulbetriebes gehen Kinder und Erwachsene respektvoll, höflich und wertschätzend miteinander um. Regeln für den Schulalltag helfen dabei.
Kenntnis
Die Schulordnung / Hausordnung beruft sich auf die gesetzlichen Grundlagen des
SchUG §§ 44 und 79. Sie wird mit den Lehrkräften und den Schüler*innen besprochen und den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis gebracht.
Eingänge
- Haupteingang im Wrba-Hof:
- für Klassen im Stammhaus
- Eingang-Neubau:
- für Klassen im Neubau und für Mobilklassen
- Eingang-Turnsaal – Neilreichgasse 111:
- nur für Lehrpersonen und Turnvereine
Vor dem Schultor verabschiedet sich das Kind von den Eltern und geht allein ins Schulhaus.
Einlass ins Schulhaus, Unterrichtsbeginn
- Einlass ins Schulhaus: 7:45 Uhr
- Unterrichtsbeginn ist im Normalfall um 8:00 Uhr – pünktlich sein!
Frühdienst
- Anmeldung erforderlich
- Einlass zum Frühdienst: 7:15 Uhr
- Frühdienst ab dem 2. Schultag
Gegensprechanlage / Torsperre
Ab Montag in der 2. Schulwoche sind alle Schultore ab 8:00 Uhr versperrt und die Gegensprechanlage beim Haupteingang ist in Betrieb. Durch Drücken des Knopfes 1 ist man mit dem Schulwart verbunden.
Unterrichtsende
Die Lehrkräfte entlassen die Kinder unmittelbar nach stundenplanmäßigem Unterrichtsende beim jeweiligen Schultor. Die Eltern warten außerhalb der Schule auf die Kinder.
Platz vor der Schule
Der Platz vor der Schule ist für wartende Eltern. Bitte sauber halten!
Das Fahren mit dem Roller oder das Ballspielen am Vorplatz ist nicht erlaubt.
Vor dem Schultor gibt es keine Aufsicht durch Lehrpersonen!!
Für das Verhalten der Kinder vor dem Schultor und auf dem Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Abholen während Unterrichtszeit
Kein Kind darf vor stundenplanmäßigem Unterrichtsschluss das Schulhaus verlassen. Es sei denn, es wird persönlich abgeholt oder es gibt eine entsprechende Information der Erziehungsberechtigten an die Lehrkraft.
Änderungen der Unterrichtszeit
werden ins Info-Heft eingetragen bzw. über WiBi (Wiener Bildungspost) kommuniziert und sind von den Eltern zu unterschreiben.
Kommunikation zwischen Lehrkraft und Eltern
- persönliche Gespräche nach Terminvereinbarung außerhalb der Unterrichtszeit
- das Info-Heft / Mitteilungsheft ist täglich zu kontrollieren und gegebenenfalls zu unterschreiben.
- WiBi (Wiener Bildungspost): In den Klassen mit WiBi schauen die Eltern regelmäßig in WiBi. Wenn die Eltern die Nachricht der Lehrperson gelesen haben, gleicht das einer Unterschrift.
- e-mail: Die Dienst-Mailadresse der Lehrkraft finden Sie auch auf der Schulhomepage unter http://vs-neilreichgasse.schule.wien.at
Unerlaubtes Verlassen des Schulhauses
Die Kinder dürfen während des Unterrichts das Schulhaus nicht alleine verlassen. Da die Lehrpersonen Aufsichtspflicht haben, werden sie dem davonlaufenden Kind nicht nachlaufen, sondern unverzüglich die Eltern bzw. die Polizei verständigen.
Fernbleiben vom Unterricht
- Vorhersehbare Verhinderung
- Unvorhersehbare Verhinderung
- per mail an die Lehrkraft
- oder per WiBi (Wiener Bildungspost) an die Lehrkraft
- oder telefonisch zw. 7:15 Uhr und 7:45 Uhr - Tel: 01 4000 5619230
Ab 7:45 ist das Telefon nicht mehr besetzt!
Sollte das Kind mehr als 1 Woche fehlen, so ist in regelmäßigen Abständen
(alle 2 Tage) die Lehrkraft zu informieren.
Schriftliche Entschuldigungen
Schriftliche Entschuldigungen für versäumte Unterrichtsstunden sind innerhalb einer Woche vorzulegen.
Die Lehrperson entscheidet, ob die Fehlzeit gerechtfertigt ist und kann dazu noch zusätzliche Bestätigungen (z.B. Arzt) verlangen.
Rechtsfolgen bei Schulpflichtverletzungen und ungerechtfertigtem Fernbleiben (§ 24 Abs 4 SchPflG):
- Verwarnung bei einer Schulpflichtverletzung bis zu drei Schultagen
- Verwaltungsstrafanzeige seitens der Schule bei der Bezirksverwaltungsbehörde
Jause
Die Jause ist vom Kind mitzubringen, gegessen und getrunken wird in den Pausen.
Wir trinken im Schulalltag nur WASSER, keine Säfte.
Hausschuhe
Im Schulhaus tragen alle Kinder Hausschuhe (keine Holzpantoffel).
Kleidung
Die Kinder kommen in sauberer und angemessener Kleidung in die Schule.
Turnsaal
Im Turnunterricht tragen die Kinder Turnkleidung und Turnschuhe (mit hellen Sohlen).
Die Kinder tragen im Turnunterricht keine Ohrringe oder anderen Schmuck.
Im Falle einer Verletzung, die durch das Tragen von Schmuck im Turnunterricht verursacht wurde, tragen die Erziehungsberechtigten die volle Verantwortung. Die Lehrkraft ist nicht für das Aufpassen der während des Turnunterrichts abgelegten Schmuckstücke zuständig und kann nicht für verlorene Sachen zur Verantwortung gezogen werden.
Turnbefreiung
Turnbefreiungen werden schriftlich der Lehrkraft gemeldet (mit entsprechender Bestätigung).
Eigentum der Kinder
ist mit Familiennamen und Vornamen zu kennzeichnen.
Schulsachen
Die für den Unterricht des betreffenden Tages erforderlichen Schulsachen bzw. Turnkleidung ist mitzubringen und in ordentlichem Zustand zu halten.
Die Schulsachen sind wöchentlich auf Vollständigkeit zu prüfen (Klebstoff, Schere, gespitzte Stifte, etc.) und gegebenenfalls nachzukaufen.
Für Schulmaterialien, die von Kindern beschädigt wurden und die im Eigentum der Schule sind, haften die Erziehungsberechtigten.
Gefundenes
wird in der Schachtel neben dem Haupteingang gesammelt.
Mobiltelefon, Smartwatch, Tablet und ähnliche elektronische Geräte
- Vor Betreten des Schulgeländes ist das Gerät abzuschalten, es bleibt bis zum Verlassen des Schulgeländes in der Schultasche, da die private Nutzung in der Schule verboten ist.
- Die Mitnahme in die Schule erfolgt auf eigene Gefahr (Keine Haftung bei Verlust, Diebstahl, Zerstörung, ...).
- Sollten die obigen Vereinbarungen nicht eingehalten werden, legt das Kind das Gerät in eine Box beim Lehrertisch und holt es erst beim Verlassen des Schulhauses wieder.
Wertgegenstände, mitgebrachte Spiele
Für Wertgegenstände und mitgebrachte Spiele übernimmt die Schule keine Haftung.
Unterrichtsfremde Gegenstände
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören (u.a. Inlineskates, Scooter, Skateboards, elektronische Spielsachen, ...), dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Sie sind der Lehrkraft auf Verlangen zu übergeben. Sie werden den Schüler*innen nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt bzw. im Wiederholungsfall den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben. Sicherheitsgefährdende Gegenstände werden nur an Erziehungsberechtigte ausgehändigt.
Glasflaschen, Dosen
dürfen in die Schule aus Sicherheits- u. Umweltschutzgründen nicht mitgenommen werden.
Notfälle
Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, während des Aufenthaltes ihres Kindes in der Schule telefonisch erreichbar zu sein.
Änderungen sind sofort zu melden und mit Dokument zu belegen (Telefonnummer, Adresse, Obsorge, Staatsbürgerschaft, Namensgebung, etc).
Schulfremden Personen
ist der Aufenthalt im Schulhaus nicht gestattet.
Es passiert immer wieder, dass schulfremde Personen in das Schulgebäude kommen u. sich als Eltern bzw. Verwandte ausgeben, die den Kindern etwas nachbringen müssen. Das gesamte Team wurde ausdrücklich angewiesen, alle Personen sofort nach ihren Wünschen anzusprechen. Wir können nicht alle Eltern bzw. Verwandten der Kinder kennen.
Sauberkeit und Hygiene
Alle achten auf Sauberkeit und Hygiene im Schulhaus, in den Klassen, im Garten, auf den Toiletten. Das Waschen der Hände nach der Toilette ist eine Selbstverständlichkeit.
Kopfläuse
Der Befall von Kopfläusen ist sofort zu melden. Das Kind mit Lausbefall darf die Schule erst wieder besuchen, wenn eine ärztliche Bestätigung über Laus- und Nissenfreiheit vorgelegt wurde.
Parkplatz
Die Parkplätze stehen ausschließlich dem Personal zur Verfügung.
Finanzielles
- kostenlose Versicherung: Die Schulkinder sind auf dem direkten Schulweg, im Schulhaus und auf Schulveranstaltungen (z.B. Lehrausgang) unfallversichert (AUVA)
- Material wird größtenteils kostenlos zur Verfügung gestellt: Hefte, Arbeitsblätter, Rechenmaterial, Zeichenblätter, Werkmaterial
- Von den Eltern zu besorgen
- Hausschuhe im Stoffsackerl (keine Holzpantoffel)
- Turnkleidung im Stoffsackerl, Turnschuhe (mit heller Sohle)
- Papiertaschentücher
- Von den Eltern zu bezahlen
- Theater in der Schule
- Elternvereinsbeitrag einmal pro Jahr (meist im November)
- Verlorene Schulbücher sind nachzukaufen (Buchhandlung)
- Beschädigung fremden Eigentums
- Projektwochen: Es gibt Schülerunterstützung, die Höhe der Unterstützung ist vom Familieneinkommen abhängig. Das Formular erhalten Sie in der Klasse.
Klassenordnung
Jede Klasse entwickelt auf der Grundlage dieser Schulordnung ihre eigene Klassenordnung.
Anweisungen
Anweisungen der Direktorin, der Lehrpersonen, der Freizeitpädagog*innen und des Schulwarts sind zu befolgen.
Herzlichen Dank für Verständnis und Mithilfe aller im Sinne der Schulpartnerschaft!
Direktion und Team
Handyverbot
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