GTVS (GANZTAGSVOLKSSCHULE) ab September 2026

Ab dem SJ 2026/27 ist die VS Neilreichgasse eine verschränkt geführte Ganztagesvolksschule.
Das bedeutet, dass der Unterricht, die Lernzeit (Übungsstunden, Hausübung, Förderung,...) und Freizeitstunden am Vormittag sowie am Nachmittag stattfinden.

Neben der täglichen Lernzeit und dem Mittagessen (Essen und Freizeit) ergänzen Freizeitangebote den Schulalltag.

Lehrpersonen sowie Freizeitpädagog*innen (Mitarbeiter*innen des Vereins "Bildung im Mittelpunkt") begleiten im pädagogischem Wechsel die Stunden der Schüler*innen. 



verpflichtende Anwesenheit der Schüler*innen:
            Montag bis Donnerstag:

            bis zur 8. Unterrichtseinheit verpflichtend von 08:00 - 15:30 Uhr
            Freitag: 

            Vorschulklasse, 1. und 2. Klassen von 08:00 - 12:45 Uhr
                                           3. und 4. Klassen von 08:00 - 13:40 Uhr

 

Ein Entlassen der Kinder vor dem Ende der Unterrichtszeit ist nur in dringenden, einzelnen Fällen nach Absprache mit der Lehrperson möglich!


Frühbetreuung
Montag bis Freitag zwischen 7:15 und 7:45 Uhr.


Mittag und Freizeit
gratis Mittagessen 
einstündige Mittagspause inkl. Freizeit mit vielfältigen Angeboten für Schüler*innen


Spätbetreuung – KOSTENPFLICHTIG!
Montag - Donnerstag bis 17:30 Uhr 

Es gelten fixe Entlassungszeiten um 16:30, 17:00 und 17:30 Uhr
Freitag bis 16:30 Uhr
Es gelten fixe Entlassungszeiten um 16:00 und 16:30 Uhr





KOSTEN:

Der Unterricht und die Betreuung sind bis 15:30 Uhr kostenfrei.
Auch das Mittagessen ist kostenfrei.


Ihr Kind bekommt in der Schule Mittagessen, aber KEINE Jause.
Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Jause und eine leere Trinkflasche in die Schule mit!




Kostenpflichtig ist die Spätbetreuung:
Für berufstätige Eltern gibt es die Möglichkeit der Spätbetreuung bis 17:30 Uhr (Montag – Donnerstag) und bis 16:30 Uhr (Freitag) um den derzeitigen Pauschalpreis von 260,-€ pro Semester. (2026/27)


Diese Pauschale ist vollständig zu bezahlen, egal, wie oft der Spätdienst in Anspruch genommen wird, Teilverrechnungen sind nicht möglich.

Von der Bezahlung dieser Pauschale sind Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung, Mindestpension oder einer Grundversorgung befreit.
Der entsprechende Nachweis des Bezugs (Bescheid oder Bestätigung) ist im Zuge der Anmeldung zu Schulbeginn bzw. Semesterbeginn bei der Schulleitung oder bei der Freizeitleitung vorzulegen.


Spätbetreuung Verrechnung

Die Bezahlung erfolgt mit SEPA-Lastschrift.


Sie bekommen in folgenden Monaten eine Rechnung von der MA06:
Abrechnung im Oktober 
(1. Teilbetrag Spätbetreuung)  Fälligkeit 1.12.  EUR 260,--


Abrechnung im April  
(2. Teilbetrag Spätbetreuung)  Fälligkeit 1.6.     EUR 260,--

Da Sie eine Einzugsberechtigung  (SEPA - Lastschrift) bei uns abgegeben haben, wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto abgezogen.


Sollten Sie den Betrag nicht bezahlen, muss Ihr Kind von der Spätbetreuung ausgeschlossen werden!!!

Bei Fragen zur Verrechnung wenden Sie sich bitte an die MA6 (Buchhaltungsabteilung): Tel. 4000/95 192
Magistratsabteilung MA06